Art. 3 VwGG (weggefallen)

Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.08.2004 bis 31.12.9999
(1) Artikel II dieses Bundesgesetzes tritt mit 1. Juli 1990 in Kraft.

(2) Die übrigen Bestimmungen dieses Bundesgesetzes treten mit 1. Jänner 1991 in Kraft.

(3) Am 1. Jänner 1991 anhängige Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof gemäß Art. 131a B-VG sind vom Verwaltungsgerichtshof nach der bisherigen Rechtslage zu Ende zu führen3 VwGG (weggefallen) seit 01.08.2004 weggefallen.

Stand vor dem 31.07.2004

In Kraft vom 01.01.1991 bis 31.07.2004
(1) Artikel II dieses Bundesgesetzes tritt mit 1. Juli 1990 in Kraft.

(2) Die übrigen Bestimmungen dieses Bundesgesetzes treten mit 1. Jänner 1991 in Kraft.

(3) Am 1. Jänner 1991 anhängige Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof gemäß Art. 131a B-VG sind vom Verwaltungsgerichtshof nach der bisherigen Rechtslage zu Ende zu führen3 VwGG (weggefallen) seit 01.08.2004 weggefallen.

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