§ 65a VBG (weggefallen)

Vertragsbedienstetengesetz 1948

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.1991 bis 31.12.9999
Übergangsbestimmung zu § 35§ 65a VBG

§ 65a. (1weggefallen) Hat eine Vertragsbedienstete eine Abfertigung gemäß § 35 Abs. 3 Z 1 in der vor dem 1seit 01.01.1991 weggefallen. Jänner 1990 geltenden Fassung in Anspruch genommen, so ist in diesem Fall § 35 Abs. 7 in der bis zum Ablauf des 31. Dezember 1989 geltenden Fassung weiterhin anzuwenden.

(2) Hat ein Vertragsbediensteter eine Abfertigung gemäß § 35 Abs. 3 Z 1 in der vom 1. Jänner 1990 bis zum 30. Juni 1990 geltenden Fassung in Anspruch genommen, so ist in diesem Fall § 35 Abs. 7 in der vom 1. Jänner 1990 bis zum 30. Juni 1990 geltenden Fassung weiterhin anzuwenden.

Stand vor dem 31.12.1990

In Kraft vom 01.07.1990 bis 31.12.1990
Übergangsbestimmung zu § 35§ 65a VBG

§ 65a. (1weggefallen) Hat eine Vertragsbedienstete eine Abfertigung gemäß § 35 Abs. 3 Z 1 in der vor dem 1seit 01.01.1991 weggefallen. Jänner 1990 geltenden Fassung in Anspruch genommen, so ist in diesem Fall § 35 Abs. 7 in der bis zum Ablauf des 31. Dezember 1989 geltenden Fassung weiterhin anzuwenden.

(2) Hat ein Vertragsbediensteter eine Abfertigung gemäß § 35 Abs. 3 Z 1 in der vom 1. Jänner 1990 bis zum 30. Juni 1990 geltenden Fassung in Anspruch genommen, so ist in diesem Fall § 35 Abs. 7 in der vom 1. Jänner 1990 bis zum 30. Juni 1990 geltenden Fassung weiterhin anzuwenden.

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