Anl. 3 VBG

Vertragsbedienstetengesetz 1948

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2019 bis 31.12.9999

1.

Verwaltung von Lehrmittelsammlungen im Sinne des § 52 SchUG (Anlagen 2, 3 und 4 zum GehG)

2.

Wahrnehmung der Aufgaben des Qualitätsmanagements auf Schulebene (Qualitätsinitiative Berufsbildung- QIBB, Schulqualität Allgemeinbildung – SQA) im Sinne des § 18 Bundes§ 6 des Bundesgesetzes über die Einrichtung von Bildungsdirektionen in den Ländern (Bildungsdirektionen-SchulaufsichtsgesetzEinrichtungsgesetz – BD-EG), BGBl. Nr. 240/1962BGBl. I Nr. 138/2017

3.

Fachkoordination im Sinne des § 54a Abs. 1 lit. b SchUG

4.

Studienkoordination im Sinne des § 52 Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge – SchUG-BVK, BGBl. I Nr. 33/1997, für jeweils 18 zu betreuende Studierende.

Stand vor dem 31.12.2018

In Kraft vom 01.09.2015 bis 31.12.2018

1.

Verwaltung von Lehrmittelsammlungen im Sinne des § 52 SchUG (Anlagen 2, 3 und 4 zum GehG)

2.

Wahrnehmung der Aufgaben des Qualitätsmanagements auf Schulebene (Qualitätsinitiative Berufsbildung- QIBB, Schulqualität Allgemeinbildung – SQA) im Sinne des § 18 Bundes§ 6 des Bundesgesetzes über die Einrichtung von Bildungsdirektionen in den Ländern (Bildungsdirektionen-SchulaufsichtsgesetzEinrichtungsgesetz – BD-EG), BGBl. Nr. 240/1962BGBl. I Nr. 138/2017

3.

Fachkoordination im Sinne des § 54a Abs. 1 lit. b SchUG

4.

Studienkoordination im Sinne des § 52 Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge – SchUG-BVK, BGBl. I Nr. 33/1997, für jeweils 18 zu betreuende Studierende.

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