§ 3a NahVG (weggefallen)

Verbesserung der Nahversorgung und der Wettbewerbsbedingungen

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 20.09.1990 bis 31.12.9999
Verkauf unter dem Einstandspreis

§ 3a NahVG. (Anmweggefallen) seit 20.09.1990 weggefallen.: Aufgehoben durch VfGH, BGBl. Nr. 590a/1990.)

Stand vor dem 19.09.1990

In Kraft vom 19.09.1990 bis 19.09.1990
Verkauf unter dem Einstandspreis

§ 3a NahVG. (Anmweggefallen) seit 20.09.1990 weggefallen.: Aufgehoben durch VfGH, BGBl. Nr. 590a/1990.)

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