§ 8 UVP-G 2000 (weggefallen)

Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 11.08.2000 bis 31.12.9999
Vorläufige Gutachterliste und Untersuchungsrahmen

§ 8 UVP-G 2000 (weggefallen) seit 11.08.2000 weggefallen. Die Behörde hat unter Bedachtnahme auf die Vorschläge der mitwirkenden Behörden eine Liste der voraussichtlich zu betrauenden Fachgutachter/innen und einen Untersuchungsrahmen für das Umweltverträglichkeitsgutachten zu erstellen.

Stand vor dem 10.08.2000

In Kraft vom 01.07.1994 bis 10.08.2000
Vorläufige Gutachterliste und Untersuchungsrahmen

§ 8 UVP-G 2000 (weggefallen) seit 11.08.2000 weggefallen. Die Behörde hat unter Bedachtnahme auf die Vorschläge der mitwirkenden Behörden eine Liste der voraussichtlich zu betrauenden Fachgutachter/innen und einen Untersuchungsrahmen für das Umweltverträglichkeitsgutachten zu erstellen.

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