Art. 1 § 34 StadtErnG (weggefallen)

Stadterneuerungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 02.01.1988 bis 31.12.9999
Abgabenrechtliche Vorschriften

Art. 1 § 34. StadtErnG (1weggefallen) (Anmseit 02.01.1988 weggefallen.: aufgehoben durch BGBl. Nr. 640/1987)

Stand vor dem 01.01.1988

In Kraft vom 01.01.1988 bis 01.01.1988
Abgabenrechtliche Vorschriften

Art. 1 § 34. StadtErnG (1weggefallen) (Anmseit 02.01.1988 weggefallen.: aufgehoben durch BGBl. Nr. 640/1987)

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