§ 36a PostG (weggefallen)

Postgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.1998 bis 31.12.9999
§ 36a PostG (weggefallen) seit 01.01.1998 weggefallen. Zustellungen nach dem Zustellgesetz

Die Haftungsregelungen dieses Bundesgesetzes gelten nicht hinsichtlich der Wahrung der Gesetzmäßigkeit von Zustellungen nach dem Zustellgesetz, BGBl. Nr. 200/1982, durch Organe der Post.

Stand vor dem 31.12.1997

In Kraft vom 01.02.1984 bis 31.12.1997
§ 36a PostG (weggefallen) seit 01.01.1998 weggefallen. Zustellungen nach dem Zustellgesetz

Die Haftungsregelungen dieses Bundesgesetzes gelten nicht hinsichtlich der Wahrung der Gesetzmäßigkeit von Zustellungen nach dem Zustellgesetz, BGBl. Nr. 200/1982, durch Organe der Post.

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