§ 50 PostG (weggefallen)

Postgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.1998 bis 31.12.9999
§ 50 PostG (weggefallen) seit 01.01.1998 weggefallen. Vollziehung

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Wissenschaft, Verkehr und Kunst, hinsichtlich des § 12 im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Inneres und hinsichtlich des § 15a im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Landesverteidigung, betraut.

Stand vor dem 31.12.1997

In Kraft vom 01.01.1997 bis 31.12.1997
§ 50 PostG (weggefallen) seit 01.01.1998 weggefallen. Vollziehung

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Wissenschaft, Verkehr und Kunst, hinsichtlich des § 12 im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Inneres und hinsichtlich des § 15a im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Landesverteidigung, betraut.

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