§ 13 PatAwG (weggefallen)

Patentanwaltsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 10.01.2008 bis 31.12.9999
§ 13 PatAwG (weggefallen) seit 10.01.2008 weggefallen. Die Prüfung ist nicht öffentlich. Mitglieder des Obersten Patent- und Markensenates, des Patentamtes, Patentanwälte und Patentanwaltsanwärter dürfen jedoch der Prüfung beiwohnen.

Stand vor dem 09.01.2008

In Kraft vom 07.07.1967 bis 09.01.2008
§ 13 PatAwG (weggefallen) seit 10.01.2008 weggefallen. Die Prüfung ist nicht öffentlich. Mitglieder des Obersten Patent- und Markensenates, des Patentamtes, Patentanwälte und Patentanwaltsanwärter dürfen jedoch der Prüfung beiwohnen.

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