§ 83a PatAwG (weggefallen)

Patentanwaltsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 11.08.2001 bis 31.12.9999
§ 83a PatAwG (weggefallen) seit 11.08.2001 weggefallen. Die in diesem Bundesgesetz genannten bundesgesetzlichen Bestimmungen sind in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.

Stand vor dem 10.08.2001

In Kraft vom 01.01.1994 bis 10.08.2001
§ 83a PatAwG (weggefallen) seit 11.08.2001 weggefallen. Die in diesem Bundesgesetz genannten bundesgesetzlichen Bestimmungen sind in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.

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