Art. 3 OrgHG

Organhaftpflichtgesetz

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 29.12.1984 bis 31.12.9999

Auf Schadensfälle, die vor dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes eingetreten sind, sind die bisherigen Bestimmungen anzuwenden.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 29.12.1984 bis 31.12.9999

Auf Schadensfälle, die vor dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes eingetreten sind, sind die bisherigen Bestimmungen anzuwenden.

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