§ 7 MAG 2002 (weggefallen)

Militärauszeichnungsgesetz 2002

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2005 bis 31.12.9999
§ 7 MAG 2002 (weggefallen) seit 01.07.2005 weggefallen. Der Bundesminister für Landesverteidigung hat die Ausstattung, die Art des Tragens und die Verleihung des Militär-Verdienstzeichens durch Verordnung näher zu bestimmen.

Stand vor dem 30.06.2005

In Kraft vom 24.12.2002 bis 30.06.2005
§ 7 MAG 2002 (weggefallen) seit 01.07.2005 weggefallen. Der Bundesminister für Landesverteidigung hat die Ausstattung, die Art des Tragens und die Verleihung des Militär-Verdienstzeichens durch Verordnung näher zu bestimmen.

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