§ 44 MRG (weggefallen)

Mietrechtsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2000 bis 31.12.9999
Frist für die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer

Mietzinsvereinbarung

§ 44 MRG (weggefallen) seit 01.07.2000 weggefallen. § 16 Abs. 8 zweiter bis vierter Satz und § 26 Abs. 3 zweiter und dritter Satz gelten nicht für Mietzinsvereinbarungen, die vor dem 1. März 1994 geschlossen wurden.

Stand vor dem 30.06.2000

In Kraft vom 01.09.1999 bis 30.06.2000
Frist für die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer

Mietzinsvereinbarung

§ 44 MRG (weggefallen) seit 01.07.2000 weggefallen. § 16 Abs. 8 zweiter bis vierter Satz und § 26 Abs. 3 zweiter und dritter Satz gelten nicht für Mietzinsvereinbarungen, die vor dem 1. März 1994 geschlossen wurden.

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