§ 22a LiegTeilG (weggefallen)

Liegenschaftsteilungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2009 bis 31.12.9999
§ 22a LiegTeilG (weggefallen) seit 01.01.2009 weggefallen. Der Reichsminister der Justiz kann im Verwaltungswege bestimmen, das die Vorschriften der §§ 15 bis 22 des Liegenschaftsteilungsgesetzes auch bei anderen im öffentlichen Interesse errichteten Anlagen anwendbar sind.

Stand vor dem 31.12.2008

In Kraft vom 01.10.1944 bis 31.12.2008
§ 22a LiegTeilG (weggefallen) seit 01.01.2009 weggefallen. Der Reichsminister der Justiz kann im Verwaltungswege bestimmen, das die Vorschriften der §§ 15 bis 22 des Liegenschaftsteilungsgesetzes auch bei anderen im öffentlichen Interesse errichteten Anlagen anwendbar sind.

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