Art. 9 LMG 1975 (weggefallen)

Lebensmittelgesetz 1975

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 21.01.2006 bis 31.12.9999
Artikel IX

Art. 9 LMG 1975 (Anm.: Zu § 42, BGBl. Nr. 86/1975)

(1weggefallen) Das Lebensmittelgesetz 1975, BGBl. Nr. 86/1975, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 444/1985, wird wie folgt geändert:

(Anmseit 21.01.2006 weggefallen.: es folgt die Änderung)

(2) Die mit Aufgaben der Toxikologie und der Messung und Kontrolle ionisierender Strahlen befaßten Bediensteten des Planstellenbereiches „Umweltbundesamt” werden in den Planstellenbereich „Lebensmitteluntersuchungsanstalten” übernommen. Die Übernahme erfolgt durch Bescheid des Bundeskanzlers im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie nach Anhörung des Dienststellenausschusses des Umweltbundesamtes.

Stand vor dem 20.01.2006

In Kraft vom 01.04.1987 bis 20.01.2006
Artikel IX

Art. 9 LMG 1975 (Anm.: Zu § 42, BGBl. Nr. 86/1975)

(1weggefallen) Das Lebensmittelgesetz 1975, BGBl. Nr. 86/1975, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 444/1985, wird wie folgt geändert:

(Anmseit 21.01.2006 weggefallen.: es folgt die Änderung)

(2) Die mit Aufgaben der Toxikologie und der Messung und Kontrolle ionisierender Strahlen befaßten Bediensteten des Planstellenbereiches „Umweltbundesamt” werden in den Planstellenbereich „Lebensmitteluntersuchungsanstalten” übernommen. Die Übernahme erfolgt durch Bescheid des Bundeskanzlers im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie nach Anhörung des Dienststellenausschusses des Umweltbundesamtes.

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