§ 51 LMG 1975 (weggefallen)

Lebensmittelgesetz 1975

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 21.01.2006 bis 31.12.9999
VII. ABSCHNITT

Österreichisches Lebensmittelbuch und Codexkommission

§ 51 LMG 1975. Dem Bundesminister für Gesundheit und Umweltschutz obliegt die Herausgabe des Österreichischen Lebensmittelbuches (Codex Alimentarius Austriacusweggefallen) seit 21.01.2006 weggefallen. Es dient der Verlautbarung von Sachbezeichnungen, Begriffsbestimmungen, Untersuchungsmethoden und Beurteilungsgrundsätzen sowie von Richtlinien für das Inverkehrbringen von diesem Bundesgesetz unterliegenden Waren.

Stand vor dem 20.01.2006

In Kraft vom 01.07.1975 bis 20.01.2006
VII. ABSCHNITT

Österreichisches Lebensmittelbuch und Codexkommission

§ 51 LMG 1975. Dem Bundesminister für Gesundheit und Umweltschutz obliegt die Herausgabe des Österreichischen Lebensmittelbuches (Codex Alimentarius Austriacusweggefallen) seit 21.01.2006 weggefallen. Es dient der Verlautbarung von Sachbezeichnungen, Begriffsbestimmungen, Untersuchungsmethoden und Beurteilungsgrundsätzen sowie von Richtlinien für das Inverkehrbringen von diesem Bundesgesetz unterliegenden Waren.

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