§ 73 LMG 1975 (weggefallen)

Lebensmittelgesetz 1975

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 21.01.2006 bis 31.12.9999
§ 73 LMG 1975 (weggefallen) seit 21.01.2006 weggefallen. Das Strafverfahren und das selbständige Verfahren wegen aller nach diesem Bundesgesetz den Bezirksgerichten zur Bestrafung zugewiesenen strafbaren Handlungen stehen dem Bezirksgericht zu, in dessen Sprengel das Amtsgebäude des Gerichtshofs gelegen ist, in Wien jedoch dem Bezirksgericht Innere Stadt Wien.

Stand vor dem 20.01.2006

In Kraft vom 01.04.1997 bis 20.01.2006
§ 73 LMG 1975 (weggefallen) seit 21.01.2006 weggefallen. Das Strafverfahren und das selbständige Verfahren wegen aller nach diesem Bundesgesetz den Bezirksgerichten zur Bestrafung zugewiesenen strafbaren Handlungen stehen dem Bezirksgericht zu, in dessen Sprengel das Amtsgebäude des Gerichtshofs gelegen ist, in Wien jedoch dem Bezirksgericht Innere Stadt Wien.

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