§ 44e LDG 1984 (weggefallen)

Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.09.2001 bis 31.12.9999
Ausnahme von der Herabsetzung der Lehrverpflichtung

§ 44e§ 44e LDG 1984 (weggefallen) seit 01.09.2001 weggefallen. Auf Landeslehrer, die eine im § 55 Abs. 4 oder 5 angeführte Leiterfunktion ausüben oder mit einer Schulaufsichtsfunktion betraut sind, sind die §§ 44a bis 44d nicht anzuwenden.

Stand vor dem 31.08.2001

In Kraft vom 01.07.1997 bis 31.08.2001
Ausnahme von der Herabsetzung der Lehrverpflichtung

§ 44e§ 44e LDG 1984 (weggefallen) seit 01.09.2001 weggefallen. Auf Landeslehrer, die eine im § 55 Abs. 4 oder 5 angeführte Leiterfunktion ausüben oder mit einer Schulaufsichtsfunktion betraut sind, sind die §§ 44a bis 44d nicht anzuwenden.

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