Art. 1 § 137 LAG (weggefallen)

Landarbeitsgesetz 1984

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 14.06.1990 bis 31.12.9999
Art. 1 § 137 LAG (Anmweggefallen) seit 14.06.1990 weggefallen.: aufgehoben durch BGBl. Nr. 298/1990)

Stand vor dem 13.06.1990

In Kraft vom 13.06.1990 bis 13.06.1990
Art. 1 § 137 LAG (Anmweggefallen) seit 14.06.1990 weggefallen.: aufgehoben durch BGBl. Nr. 298/1990)

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