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Tafeln für Fahrzeuge gemäß § 39b KFG 1967 müssen nach dem Muster der Anlage 5b (Anm.: Anlage nicht darstellbar) ausgeführt sein. Tafeln für Fahrzeuge gemäß Paragraph 39 b, KFG§ 25b KDV 1967 müssen nach dem Muster der Anlage 5b Anmerkung, Anlage nicht darstellbar(weggefallen) ausgeführt seinseit 14.12.2005 weggefallen.
Tafeln für Fahrzeuge gemäß § 39b KFG 1967 müssen nach dem Muster der Anlage 5b (Anm.: Anlage nicht darstellbar) ausgeführt sein. Tafeln für Fahrzeuge gemäß Paragraph 39 b, KFG§ 25b KDV 1967 müssen nach dem Muster der Anlage 5b Anmerkung, Anlage nicht darstellbar(weggefallen) ausgeführt seinseit 14.12.2005 weggefallen.