Art. 2 § 33 KJBG (weggefallen)

Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetz 1987

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 27.08.2003 bis 31.12.9999
Soweit in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwendenArt. 2 § 33 KJBG (weggefallen) seit 27.08.2003 weggefallen.

Stand vor dem 26.08.2003

In Kraft vom 01.07.1997 bis 26.08.2003
Soweit in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwendenArt. 2 § 33 KJBG (weggefallen) seit 27.08.2003 weggefallen.

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