§ 15 IngG 2006 (weggefallen)

Ingenieurgesetz 2006

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2007 bis 31.12.9999
§ 15 IngG 2006 (weggefallen) seit 01.01.2007 weggefallen. Höhere Lehranstalten im Sinne des § 14 Abs. 1 Z 1 und § 14 Abs. 2 Z 1 sind die in § 3 angeführten Lehranstalten.

Stand vor dem 31.12.2006

In Kraft vom 25.07.2006 bis 31.12.2006
§ 15 IngG 2006 (weggefallen) seit 01.01.2007 weggefallen. Höhere Lehranstalten im Sinne des § 14 Abs. 1 Z 1 und § 14 Abs. 2 Z 1 sind die in § 3 angeführten Lehranstalten.

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