§ 40i GlBG (weggefallen)

Gleichbehandlungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.03.2011 bis 31.12.9999
Die Richtlinien über die Vergabe von Förderungen des Bundes an natürliche oder juristische Personen haben Förderungen nur für natürliche oder juristische Personen vorzusehen, die die Bestimmungen des IIIa§ 40i GlBG (weggefallen) seit 01.03.2011 weggefallen. Teiles beachten.

Stand vor dem 28.02.2011

In Kraft vom 01.08.2008 bis 28.02.2011
Die Richtlinien über die Vergabe von Förderungen des Bundes an natürliche oder juristische Personen haben Förderungen nur für natürliche oder juristische Personen vorzusehen, die die Bestimmungen des IIIa§ 40i GlBG (weggefallen) seit 01.03.2011 weggefallen. Teiles beachten.

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