§ 587 Geo. (weggefallen)

Geschäftsordnung für die Gerichte I. und II. Instanz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 02.09.1991 bis 31.12.9999
Abschluß und Unterfertigung der Auszüge, Abschriften und Amtsbestätigungen; gemeinschaftliche und fortgesetzte Auszüge.

(Anm.: Aufgehoben durch Art§ 587 Geo. I Z 24, BGBl. Nr. 423/1991(weggefallen) seit 02.09.1991 weggefallen.

Stand vor dem 01.09.1991

In Kraft vom 01.09.1991 bis 01.09.1991
Abschluß und Unterfertigung der Auszüge, Abschriften und Amtsbestätigungen; gemeinschaftliche und fortgesetzte Auszüge.

(Anm.: Aufgehoben durch Art§ 587 Geo. I Z 24, BGBl. Nr. 423/1991(weggefallen) seit 02.09.1991 weggefallen.

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