§ 601 Geo. (weggefallen)

Geschäftsordnung für die Gerichte I. und II. Instanz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2007 bis 31.12.9999
Anordnung der Vollziehung der Unterbringung in einem Arbeitshaus§ 601 Geo. (Vollzugsanordnungweggefallen) seit 01.01.2007 weggefallen.

Für die Anordnung der Vollziehung der Unterbringung in einem Arbeitshaus gelten die Bestimmungen der §§ 16 und 17 der Verordnung BGBl. Nr. 232/1933.

Stand vor dem 31.12.2006

In Kraft vom 01.01.1953 bis 31.12.2006
Anordnung der Vollziehung der Unterbringung in einem Arbeitshaus§ 601 Geo. (Vollzugsanordnungweggefallen) seit 01.01.2007 weggefallen.

Für die Anordnung der Vollziehung der Unterbringung in einem Arbeitshaus gelten die Bestimmungen der §§ 16 und 17 der Verordnung BGBl. Nr. 232/1933.

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