§ 67 GenG (weggefallen)

Genossenschaftsgesetz

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 02.01.1983 bis 31.12.9999
§. 67 GenG.

(Anmweggefallen) seit 02.01.1983 weggefallen.: Aufgehoben durch Art. III Z 2, BGBl. Nr. 371/1982.)

Stand vor dem 01.01.1983

In Kraft vom 01.01.1983 bis 01.01.1983
§. 67 GenG.

(Anmweggefallen) seit 02.01.1983 weggefallen.: Aufgehoben durch Art. III Z 2, BGBl. Nr. 371/1982.)

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