§ 79a GehG (weggefallen)

Gehaltsgesetz 1956

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.1995 bis 31.12.9999
Heeresdienstzulage

§ 79a GehG (weggefallen) seit 01.01.1995 weggefallen. Dem zeitverpflichteten Soldaten gebührt eine Heeresdienstzulage in der Höhe von 2 597 S.

Stand vor dem 31.12.1994

In Kraft vom 01.01.1994 bis 31.12.1994
Heeresdienstzulage

§ 79a GehG (weggefallen) seit 01.01.1995 weggefallen. Dem zeitverpflichteten Soldaten gebührt eine Heeresdienstzulage in der Höhe von 2 597 S.

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