Art. 2 § 249 FinStrG (weggefallen)

Finanzstrafgesetz

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 02.01.1976 bis 31.12.9999
Art. 2 § 249. FinStrG (Anmweggefallen) seit 02.01.1976 weggefallen.: Aufgehoben durch Art. I Z 144 BG, BGBl. Nr. 335/1975.)

Stand vor dem 01.01.1976

In Kraft vom 01.01.1976 bis 01.01.1976
Art. 2 § 249. FinStrG (Anmweggefallen) seit 02.01.1976 weggefallen.: Aufgehoben durch Art. I Z 144 BG, BGBl. Nr. 335/1975.)

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten