§ 24 FGO (weggefallen)

Fernmeldegebührengesetz - Anlage (Fernmeldegebührenordnung)

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.1998 bis 31.12.9999
Gebühren für Bildtelegramme

§ 24 FGO. Die Gebühren betragen:

Schilling

1. für ein gewöhnliches Bildtelegramm

a (weggefallen) bei einer Bildgröße bis 210 cm2 seit 01.01.1998 weggefallen................ 150,-

b) bei einer Bildgröße über 210 cm2 bis 280 cm2 ... 200,-

c) bei einer Bildgröße über 280 cm2 bis 330 cm2 ... 240,-

2. für ein dringendes Bildtelegramm

a) bei einer Bildgröße bis 210 cm2 ................ 300,-

b) bei einer Bildgröße über 210 cm2 bis 280 cm2 ... 400,-

c) bei einer Bildgröße über 280 cm2 bis 330 cm2 ... 480,-

Stand vor dem 31.12.1997

In Kraft vom 01.01.1976 bis 31.12.1997
Gebühren für Bildtelegramme

§ 24 FGO. Die Gebühren betragen:

Schilling

1. für ein gewöhnliches Bildtelegramm

a (weggefallen) bei einer Bildgröße bis 210 cm2 seit 01.01.1998 weggefallen................ 150,-

b) bei einer Bildgröße über 210 cm2 bis 280 cm2 ... 200,-

c) bei einer Bildgröße über 280 cm2 bis 330 cm2 ... 240,-

2. für ein dringendes Bildtelegramm

a) bei einer Bildgröße bis 210 cm2 ................ 300,-

b) bei einer Bildgröße über 210 cm2 bis 280 cm2 ... 400,-

c) bei einer Bildgröße über 280 cm2 bis 330 cm2 ... 480,-

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