§ 27a FGO (weggefallen)

Fernmeldegebührengesetz - Anlage (Fernmeldegebührenordnung)

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.1998 bis 31.12.9999
Grundgebühr für Datexanschlüsse und für

Anschlüsse des Direkt-Datennetzes;

Herstellungs- und Verlegungsgebühren

§ 27a FGO. (1weggefallen) Die Gebühr für die Bereithaltung des Anschlußorgans beim Anschlußamt sowie für die Bereithaltung und Instandhaltung der Anschlußleitung samt zugehöriger Teilnehmer-Anschlußeinrichtung für einen Datexanschluß (Datex-Grundgebühr) beträgt:

monatlich

Schilling

für eine Übertragsgeschwindigkeit von 300 bit/s seit 01.01.1998 weggefallen... 750,-

(2) Die Grundgebühr für einen Anschluß an das Direkt-Datennetz je

Endstelle beträgt:

für eine Übertragungsgeschwindigkeit von 300 bit/s ... 120,-.

(3) Die Bestimmungen des § 27 Abs. 2 und 3 gelten sinngemäß auch für Anschlüsse des Datex- und Direkt-Datennetzes.

Stand vor dem 31.12.1997

In Kraft vom 01.09.1987 bis 31.12.1997
Grundgebühr für Datexanschlüsse und für

Anschlüsse des Direkt-Datennetzes;

Herstellungs- und Verlegungsgebühren

§ 27a FGO. (1weggefallen) Die Gebühr für die Bereithaltung des Anschlußorgans beim Anschlußamt sowie für die Bereithaltung und Instandhaltung der Anschlußleitung samt zugehöriger Teilnehmer-Anschlußeinrichtung für einen Datexanschluß (Datex-Grundgebühr) beträgt:

monatlich

Schilling

für eine Übertragsgeschwindigkeit von 300 bit/s seit 01.01.1998 weggefallen... 750,-

(2) Die Grundgebühr für einen Anschluß an das Direkt-Datennetz je

Endstelle beträgt:

für eine Übertragungsgeschwindigkeit von 300 bit/s ... 120,-.

(3) Die Bestimmungen des § 27 Abs. 2 und 3 gelten sinngemäß auch für Anschlüsse des Datex- und Direkt-Datennetzes.

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