§ 38 EpidemieG (weggefallen)

Epidemiegesetz 1950

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 23.08.1947 bis 31.12.9999
Prämien und Vergütungen für besondere Leistungen.

§ 38 EpidemieG. Aufgehoben. (BGBl. Nr. 151/1947, Artikel II Zweggefallen) seit 23.08.1947 weggefallen. 5 lit. j.)

Stand vor dem 22.08.1947

In Kraft vom 22.08.1947 bis 22.08.1947
Prämien und Vergütungen für besondere Leistungen.

§ 38 EpidemieG. Aufgehoben. (BGBl. Nr. 151/1947, Artikel II Zweggefallen) seit 23.08.1947 weggefallen. 5 lit. j.)

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