Anl. 1 EZG 2011 (weggefallen)

Emissionszertifikategesetz 2011

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 23.12.2020 bis 31.12.9999
Die nachstehend angegebenen Schwellenwerte beziehen sich im Allgemeinen auf Produktionskapazitäten oder LeistungenAnl. Führt ein Anlageninhaber mehrere Tätigkeiten, die in der folgenden Liste unter derselben Ziffer angeführt sind, in einer Anlage oder an einem Standort durch, sind die Kapazitäten dieser Tätigkeiten zu addieren1 EZG 2011 seit 22.12.2020 weggefallen.

Tätigkeiten

Treibhausgase

Energieumwandlung und -umformung

1. Feuerungsanlagen mit einer genehmigten Brennstoffwärmeleistung von mehr als 20 MW (ausgenommen Anlagen für die Verbrennung von gefährlichen Abfällen oder Siedlungsabfällen)

Kohlenstoffdioxid

2. Mineralölraffinerien

Kohlenstoffdioxid

3. Anlagen zur Trockendestillation von Kohle (Kokereien)

Kohlenstoffdioxid

Eisenmetallerzeugung und -verarbeitung

4. Anlagen zum Rösten oder Sintern von Erzen einschließlich sulfidischer Erze

Kohlenstoffdioxid

5. Anlagen zur Herstellung von Roheisen oder Stahl (Primär- oder Sekundärschmelzung) einschließlich Stranggießen mit einer Schmelzkapazität von mehr als 2,5 Tonnen pro Stunde

Kohlenstoffdioxid

Mineralverarbeitende Industrie

6. Anlagen zur Herstellung von Zementklinker in Drehrohröfen mit einer Produktionskapazität von mehr als 500 Tonnen pro Tag oder von Kalk in Drehrohröfen mit einer Produktionskapazität von mehr als 50 Tonnen pro Tag oder in anderen Öfen mit einer Produktionskapazität von mehr als 50 Tonnen pro Tag

Kohlenstoffdioxid

7. Anlagen zur Herstellung von Glas, auch soweit es aus Altglas hergestellt wird, einschließlich Anlagen zur Herstellung von Glasfasern, mit einer Schmelzkapazität von mehr als 20 Tonnen pro Tag

Kohlenstoffdioxid

8. Anlagen zum Brennen keramischer Erzeugnisse, insbesondere von Dachziegeln, Ziegelsteinen, feuerfesten Steinen, Fliesen, Steinzeug oder Porzellan, mit einer Produktionskapazität von mehr als 75 Tonnen pro Tag und/oder einer Ofenkapazität von über 4 m3 und einer Besatzdichte von mehr als 300 kg/m3

Kohlenstoffdioxid

Sonstige Industriezweige

9. Industrieanlagen zur Herstellung von Zellstoff aus Holz oder anderen Faserstoffen

Kohlenstoffdioxid

10. Industrieanlagen zur Herstellung von Papier, Pappe oder Karton mit einer Produktionskapazität von mehr als 20 Tonnen pro Tag

Kohlenstoffdioxid

Stand vor dem 22.12.2020

In Kraft vom 13.12.2011 bis 22.12.2020
Die nachstehend angegebenen Schwellenwerte beziehen sich im Allgemeinen auf Produktionskapazitäten oder LeistungenAnl. Führt ein Anlageninhaber mehrere Tätigkeiten, die in der folgenden Liste unter derselben Ziffer angeführt sind, in einer Anlage oder an einem Standort durch, sind die Kapazitäten dieser Tätigkeiten zu addieren1 EZG 2011 seit 22.12.2020 weggefallen.

Tätigkeiten

Treibhausgase

Energieumwandlung und -umformung

1. Feuerungsanlagen mit einer genehmigten Brennstoffwärmeleistung von mehr als 20 MW (ausgenommen Anlagen für die Verbrennung von gefährlichen Abfällen oder Siedlungsabfällen)

Kohlenstoffdioxid

2. Mineralölraffinerien

Kohlenstoffdioxid

3. Anlagen zur Trockendestillation von Kohle (Kokereien)

Kohlenstoffdioxid

Eisenmetallerzeugung und -verarbeitung

4. Anlagen zum Rösten oder Sintern von Erzen einschließlich sulfidischer Erze

Kohlenstoffdioxid

5. Anlagen zur Herstellung von Roheisen oder Stahl (Primär- oder Sekundärschmelzung) einschließlich Stranggießen mit einer Schmelzkapazität von mehr als 2,5 Tonnen pro Stunde

Kohlenstoffdioxid

Mineralverarbeitende Industrie

6. Anlagen zur Herstellung von Zementklinker in Drehrohröfen mit einer Produktionskapazität von mehr als 500 Tonnen pro Tag oder von Kalk in Drehrohröfen mit einer Produktionskapazität von mehr als 50 Tonnen pro Tag oder in anderen Öfen mit einer Produktionskapazität von mehr als 50 Tonnen pro Tag

Kohlenstoffdioxid

7. Anlagen zur Herstellung von Glas, auch soweit es aus Altglas hergestellt wird, einschließlich Anlagen zur Herstellung von Glasfasern, mit einer Schmelzkapazität von mehr als 20 Tonnen pro Tag

Kohlenstoffdioxid

8. Anlagen zum Brennen keramischer Erzeugnisse, insbesondere von Dachziegeln, Ziegelsteinen, feuerfesten Steinen, Fliesen, Steinzeug oder Porzellan, mit einer Produktionskapazität von mehr als 75 Tonnen pro Tag und/oder einer Ofenkapazität von über 4 m3 und einer Besatzdichte von mehr als 300 kg/m3

Kohlenstoffdioxid

Sonstige Industriezweige

9. Industrieanlagen zur Herstellung von Zellstoff aus Holz oder anderen Faserstoffen

Kohlenstoffdioxid

10. Industrieanlagen zur Herstellung von Papier, Pappe oder Karton mit einer Produktionskapazität von mehr als 20 Tonnen pro Tag

Kohlenstoffdioxid

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