§ 2 ERV 2006 (weggefallen)

Elektronischer Rechtsverkehr

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.12.2007 bis 31.12.9999
IT-Verfahren

§ 2 ERV 2006. (1weggefallen) Die elektronische Übermittlung von Eingaben und Erledigungen geschieht durch automationsunterstützte, strukturierte Datenübertragungseit 01.12.2007 weggefallen.

(2) Die Daten in Eingaben und Erledigungen sowie Beilagen sind so zu übermitteln, dass sie grundsätzlich vom Empfänger elektronisch weiterverarbeitet werden können.

Stand vor dem 30.11.2007

In Kraft vom 01.07.2007 bis 30.11.2007
IT-Verfahren

§ 2 ERV 2006. (1weggefallen) Die elektronische Übermittlung von Eingaben und Erledigungen geschieht durch automationsunterstützte, strukturierte Datenübertragungseit 01.12.2007 weggefallen.

(2) Die Daten in Eingaben und Erledigungen sowie Beilagen sind so zu übermitteln, dass sie grundsätzlich vom Empfänger elektronisch weiterverarbeitet werden können.

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