§ 17l EisbG (weggefallen)

Eisenbahngesetz 1957

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 27.07.2006 bis 31.12.9999
Verkehrskonzession

Unterlagen zum Antrag

§ 17l EisbG (weggefallen) seit 27.07.2006 weggefallen. Die Erteilung einer Verkehrskonzession ist beim Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie zu beantragen. Im Antrag ist der örtliche Bereich, in dem Eisenbahnverkehrsleistungen erbracht werden sollen, darzustellen; beizugeben sind die im § 17a angeführten Angaben und Unterlagen.

Stand vor dem 26.07.2006

In Kraft vom 01.05.2004 bis 26.07.2006
Verkehrskonzession

Unterlagen zum Antrag

§ 17l EisbG (weggefallen) seit 27.07.2006 weggefallen. Die Erteilung einer Verkehrskonzession ist beim Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie zu beantragen. Im Antrag ist der örtliche Bereich, in dem Eisenbahnverkehrsleistungen erbracht werden sollen, darzustellen; beizugeben sind die im § 17a angeführten Angaben und Unterlagen.

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