§ 4 DVV 1981 (weggefallen)

Dienstrechtsverfahrensverordnung 1981

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 29.12.2007 bis 31.12.9999
§ 4§ 4 DVV 1981 (weggefallen) seit 29.12.2007 weggefallen. Die Zuständigkeit, die dem Bundesministerium für Finanzen gemäß § 2 Abs. 6 zweiter Satz des Dienstrechtsverfahrensgesetzes 1984 zusteht, wird dem Bundespensionsamt übertragen.

Stand vor dem 28.12.2007

In Kraft vom 01.01.1999 bis 28.12.2007
§ 4§ 4 DVV 1981 (weggefallen) seit 29.12.2007 weggefallen. Die Zuständigkeit, die dem Bundesministerium für Finanzen gemäß § 2 Abs. 6 zweiter Satz des Dienstrechtsverfahrensgesetzes 1984 zusteht, wird dem Bundespensionsamt übertragen.

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