Anl. 2G BMG (weggefallen)

Bundesministeriengesetz 1986

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.03.2013 bis 31.12.9999
Anlage zu § 2

GAnl. BUNDESMINISTERIUM FÜR JUSTIZ

1.

Angelegenheiten des Zivilrechts, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich eines anderen Bundesministeriums fallen.

Dazu gehören insbesondere auch:

Angelegenheiten des bürgerlichen Rechts mit Ausnahme des Arbeitsvertragsrechts, jedoch einschließlich arbeitsvertragsrechtlicher Regelungen, bei denen andere Gegenstände des bürgerlichen Rechts im Vordergrund stehen. Angelegenheiten des Handelsrechts einschließlich des Gesellschafts- und des Genossenschaftsrechts sowie des Wechsel- und Scheckrechts.

Urheberrecht und verwandte Schutzrechte.

Vertragsversicherungsrecht.

Kartellrecht.

Angelegenheiten der juristischen Personen des Privatrechts.

Personenstandsangelegenheiten, die von Justizbehörden zu vollziehen sind.

Vorbereitung der Ehelicherklärung durch den Bundespräsidenten.

2.

Angelegenheiten des gerichtlichen Strafrechts.

3.

Angelegenheiten des gerichtlichen Medienrechts.

4.

Angelegenheiten der Zivil- und Strafgerichtsbarkeit.

Dazu gehören insbesondere auch:

Angelegenheiten der Organisation und des Verfahrens der ordentlichen Gerichte, der Kartellgerichte und des schiedsrichterlichen Verfahrens.

5.

Angelegenheiten der staatsanwaltschaftlichen Behörden sowie der Verfahren von Verwaltungsbehörden im Dienst der Strafrechtspflege.

6.

Angelegenheiten des Vollzuges der Entscheidungen und Verfügungen der Gerichte in Zivil- und Strafrechtssachen.

Dazu gehören insbesondere auch:

Exekutionswesen.

Angelegenheiten des Vollzuges der Verwahrungs- und der Untersuchungshaft sowie von gerichtlichen Strafen, von vorbeugenden Maßnahmen und gerichtlichen Erziehungsmaßnahmen. Angelegenheiten der Resozialisierung einschließlich der Bewährungshilfe.

Angelegenheiten des Dienstbetriebes der Justizwache. Angelegenheiten der Auslieferung, soweit sie von Justizbehörden zu vollziehen sind.

7.

Konkurs-, Ausgleichs- und Anfechtungsrecht.

8.

Vorsorge für die Errichtung sowie die Organisation und der Betrieb von Anstalten zum Vollzug von Freiheitsstrafen und der mit Freiheitsentziehung verbundenen vorbeugenden Maßnahmen und ihre administrative Verwaltung.

9.

Angelegenheiten der Justizverwaltung der in Z 4 genannten Gerichte.

10.

Angelegenheiten der Rechtsanwälte und Notare einschließlich ihrer beruflichen Vertretung sowie der Verteidiger in Strafsachen.

11.

Angelegenheiten der Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren.

12.

(Anm.: aufgehoben durch BGBl. I Nr. 17/2003)

2G BMG seit 28.02.2013 weggefallen.

Stand vor dem 28.02.2013

In Kraft vom 01.02.2009 bis 28.02.2013
Anlage zu § 2

GAnl. BUNDESMINISTERIUM FÜR JUSTIZ

1.

Angelegenheiten des Zivilrechts, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich eines anderen Bundesministeriums fallen.

Dazu gehören insbesondere auch:

Angelegenheiten des bürgerlichen Rechts mit Ausnahme des Arbeitsvertragsrechts, jedoch einschließlich arbeitsvertragsrechtlicher Regelungen, bei denen andere Gegenstände des bürgerlichen Rechts im Vordergrund stehen. Angelegenheiten des Handelsrechts einschließlich des Gesellschafts- und des Genossenschaftsrechts sowie des Wechsel- und Scheckrechts.

Urheberrecht und verwandte Schutzrechte.

Vertragsversicherungsrecht.

Kartellrecht.

Angelegenheiten der juristischen Personen des Privatrechts.

Personenstandsangelegenheiten, die von Justizbehörden zu vollziehen sind.

Vorbereitung der Ehelicherklärung durch den Bundespräsidenten.

2.

Angelegenheiten des gerichtlichen Strafrechts.

3.

Angelegenheiten des gerichtlichen Medienrechts.

4.

Angelegenheiten der Zivil- und Strafgerichtsbarkeit.

Dazu gehören insbesondere auch:

Angelegenheiten der Organisation und des Verfahrens der ordentlichen Gerichte, der Kartellgerichte und des schiedsrichterlichen Verfahrens.

5.

Angelegenheiten der staatsanwaltschaftlichen Behörden sowie der Verfahren von Verwaltungsbehörden im Dienst der Strafrechtspflege.

6.

Angelegenheiten des Vollzuges der Entscheidungen und Verfügungen der Gerichte in Zivil- und Strafrechtssachen.

Dazu gehören insbesondere auch:

Exekutionswesen.

Angelegenheiten des Vollzuges der Verwahrungs- und der Untersuchungshaft sowie von gerichtlichen Strafen, von vorbeugenden Maßnahmen und gerichtlichen Erziehungsmaßnahmen. Angelegenheiten der Resozialisierung einschließlich der Bewährungshilfe.

Angelegenheiten des Dienstbetriebes der Justizwache. Angelegenheiten der Auslieferung, soweit sie von Justizbehörden zu vollziehen sind.

7.

Konkurs-, Ausgleichs- und Anfechtungsrecht.

8.

Vorsorge für die Errichtung sowie die Organisation und der Betrieb von Anstalten zum Vollzug von Freiheitsstrafen und der mit Freiheitsentziehung verbundenen vorbeugenden Maßnahmen und ihre administrative Verwaltung.

9.

Angelegenheiten der Justizverwaltung der in Z 4 genannten Gerichte.

10.

Angelegenheiten der Rechtsanwälte und Notare einschließlich ihrer beruflichen Vertretung sowie der Verteidiger in Strafsachen.

11.

Angelegenheiten der Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren.

12.

(Anm.: aufgehoben durch BGBl. I Nr. 17/2003)

2G BMG seit 28.02.2013 weggefallen.

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