Art. 107 B-VG (weggefallen)

Bundes-Verfassungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 02.01.1975 bis 31.12.9999
Artikel 107. (Anm.: Aufgehoben durch Art. I Z 33 BVG, BGBl. Nr. 444/1974107 B-VG (weggefallen) seit 02.01.1975 weggefallen.

Stand vor dem 01.01.1975

In Kraft vom 01.01.1975 bis 01.01.1975
Artikel 107. (Anm.: Aufgehoben durch Art. I Z 33 BVG, BGBl. Nr. 444/1974107 B-VG (weggefallen) seit 02.01.1975 weggefallen.

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