§ 33 PVG (weggefallen)

Bundes-Personalvertretungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 17.07.1987 bis 31.12.9999
Übergangsbestimmungen

§ 33 PVG. (Anmweggefallen) seit 17.07.1987 weggefallen.: Gegenstandslos)

Stand vor dem 16.07.1987

In Kraft vom 14.04.1967 bis 16.07.1987
Übergangsbestimmungen

§ 33 PVG. (Anmweggefallen) seit 17.07.1987 weggefallen.: Gegenstandslos)

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