§ 55 B-GlBG (weggefallen)

Bundes-Gleichbehandlungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2000 bis 31.12.9999
Vollziehung

§ 55 B-GlBG. (1weggefallen) Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist, soweit im folgenden nicht anderes bestimmt ist, die Bundesregierung betrautseit 01.01.2000 weggefallen.

(2) Die Vollziehung des § 45 obliegt den Ländern.

Stand vor dem 31.12.1999

In Kraft vom 13.02.1993 bis 31.12.1999
Vollziehung

§ 55 B-GlBG. (1weggefallen) Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist, soweit im folgenden nicht anderes bestimmt ist, die Bundesregierung betrautseit 01.01.2000 weggefallen.

(2) Die Vollziehung des § 45 obliegt den Ländern.

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