§ 23 BörseG (weggefallen)

Börsegesetz 1989

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.11.2007 bis 31.12.9999
Arten des Börsehandels

§ 23§ 23 BörseG (weggefallen) seit 01.11.2007 weggefallen. An den Wertpapierbörsen gibt es einen amtlichen Handel, einen geregelten Freiverkehr und einen dritten Markt. An den allgemeinen Warenbörsen gibt es nur einen amtlichen Handel.

Stand vor dem 31.10.2007

In Kraft vom 01.01.2002 bis 31.10.2007
Arten des Börsehandels

§ 23§ 23 BörseG (weggefallen) seit 01.11.2007 weggefallen. An den Wertpapierbörsen gibt es einen amtlichen Handel, einen geregelten Freiverkehr und einen dritten Markt. An den allgemeinen Warenbörsen gibt es nur einen amtlichen Handel.

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