Art. 1 § 11 BefNVO (weggefallen)

Befähigungsnachweisverordnung 1965

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 02.08.1974 bis 31.12.9999
Preßleihgewerbe

Art. 1 § 11. BefNVO (Anmweggefallen) seit 02.08.1974 weggefallen.: Aufgehoben durch BG BGBl. Nr. 50/1974)

Stand vor dem 01.08.1974

In Kraft vom 01.08.1974 bis 01.08.1974
Preßleihgewerbe

Art. 1 § 11. BefNVO (Anmweggefallen) seit 02.08.1974 weggefallen.: Aufgehoben durch BG BGBl. Nr. 50/1974)

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