§ 247a BDG 1979 (weggefallen)

Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 10.08.2002 bis 31.12.9999
5. Unterabschnitt

STAATSANWÄLTE

§ 247a. Die Ausschreibungen und Besetzungen von Planstellen gemäß § 153a in der Fassung der Bundesgesetze BGBl. Nr. 550/1994§ 247a BDG 1979 und 820/1995 können ab 20(weggefallen) seit 10.08.2002 weggefallen. November 1995 erfolgen. Die Besetzungen werden jedoch frühestens mit 1. Jänner 1996 wirksam.

Stand vor dem 09.08.2002

In Kraft vom 01.01.1996 bis 09.08.2002
5. Unterabschnitt

STAATSANWÄLTE

§ 247a. Die Ausschreibungen und Besetzungen von Planstellen gemäß § 153a in der Fassung der Bundesgesetze BGBl. Nr. 550/1994§ 247a BDG 1979 und 820/1995 können ab 20(weggefallen) seit 10.08.2002 weggefallen. November 1995 erfolgen. Die Besetzungen werden jedoch frühestens mit 1. Jänner 1996 wirksam.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten