Anl. 1/07 BDG 1979 Richtverwendungen,

Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2005 bis 31.12.9999
7. VERWENDUNGSGRUPPE A 7

< (Hilfsdienst) Ernennungserfordernisse:

Gemeinsame Erfordernisse

7.1. Eine in Z 7.2 angeführte oder gemäß § 137 der Verwendungsgruppe A 7 zugeordnete Verwendung und die für diese Verwendung erforderliche Eignung.

Richtverwendungen,

7.2. Verwendungen der Verwendungsgruppe A 7 sind zB:

a)

die Reinigungskraft ohne hervorgehobene Aufgaben (wie zB Reinigung in einem Labor),

b)

der Amtsgehilfe,

c)

sonstige Bedienstete, für deren Aufgabenbesorgung die bloße Unterweisung am Arbeitsplatz ausreicht.

7.2.1. die Reinigungskraft,

7.2.2. der Amtsgehilfe.

Stand vor dem 30.06.2005

In Kraft vom 01.01.1995 bis 30.06.2005
7. VERWENDUNGSGRUPPE A 7

< (Hilfsdienst) Ernennungserfordernisse:

Gemeinsame Erfordernisse

7.1. Eine in Z 7.2 angeführte oder gemäß § 137 der Verwendungsgruppe A 7 zugeordnete Verwendung und die für diese Verwendung erforderliche Eignung.

Richtverwendungen,

7.2. Verwendungen der Verwendungsgruppe A 7 sind zB:

a)

die Reinigungskraft ohne hervorgehobene Aufgaben (wie zB Reinigung in einem Labor),

b)

der Amtsgehilfe,

c)

sonstige Bedienstete, für deren Aufgabenbesorgung die bloße Unterweisung am Arbeitsplatz ausreicht.

7.2.1. die Reinigungskraft,

7.2.2. der Amtsgehilfe.

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