Art. 96 AO (weggefallen)

Ausgleichsordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2010 bis 31.12.9999
ArtikelArt. 96

In-Kraft-Treten, Übergangsbestimmungen AO (Anmweggefallen) seit 01.07.2010 weggefallen.: Zu § 33, BGBl. II Nr. 221/1934)

1.

Die Bestimmungen dieses Abschnitts treten - soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist - mit 1. Jänner 2002 in Kraft.

2.

- 7. (Anm.: betrifft andere Rechtsvorschriften)

8.

Die Art. 40 (Ausgleichsordnung) sowie 63 Z 2 bis 4 und 8 (§§ 82 Abs. 1, 82a Abs. 1, 82d, 191 Abs. 1 KO) sind auf die Entlohnung von Masse- oder Ausgleichsverwaltern anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2001 bestellt worden sind.

9.

- 30. (Anm.: betrifft andere Rechtsvorschriften)

Stand vor dem 30.06.2010

In Kraft vom 01.01.2002 bis 30.06.2010
ArtikelArt. 96

In-Kraft-Treten, Übergangsbestimmungen AO (Anmweggefallen) seit 01.07.2010 weggefallen.: Zu § 33, BGBl. II Nr. 221/1934)

1.

Die Bestimmungen dieses Abschnitts treten - soweit im Folgenden nichts anderes bestimmt ist - mit 1. Jänner 2002 in Kraft.

2.

- 7. (Anm.: betrifft andere Rechtsvorschriften)

8.

Die Art. 40 (Ausgleichsordnung) sowie 63 Z 2 bis 4 und 8 (§§ 82 Abs. 1, 82a Abs. 1, 82d, 191 Abs. 1 KO) sind auf die Entlohnung von Masse- oder Ausgleichsverwaltern anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2001 bestellt worden sind.

9.

- 30. (Anm.: betrifft andere Rechtsvorschriften)

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