Art. 11 § 12 ABAG

Ausbildungs- und Berufsprüfungs-Anrechnungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.08.2013 bis 31.12.9999

Die in diesem Bundesgesetz verwendeten personenbezogenen Ausdrücke betreffen, soweit dies inhaltlich in Betracht kommt, Frauen und Männer gleichermaßen.

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In Kraft vom 01.08.2013 bis 31.12.9999

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