§ 7 AufEiPVO (weggefallen)

Aufnahms- und Eignungsprüfungen

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.05.1999 bis 31.12.9999
Prüfungsgebiete der Eignungsprüfung für Kollegs an Bildungsanstalten

für Sozialpädagogik

§ 7 AufEiPVO (weggefallen) seit 01.05.1999 weggefallen. Im Rahmen der Eignungsprüfung ist eine praktische Prüfung gemäß § 6 Abs. 3 abzulegen.

Stand vor dem 30.04.1999

In Kraft vom 29.07.1994 bis 30.04.1999
Prüfungsgebiete der Eignungsprüfung für Kollegs an Bildungsanstalten

für Sozialpädagogik

§ 7 AufEiPVO (weggefallen) seit 01.05.1999 weggefallen. Im Rahmen der Eignungsprüfung ist eine praktische Prüfung gemäß § 6 Abs. 3 abzulegen.

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