§ 166 AllgBergpVO (weggefallen)

Allgemeine Bergpolizeiverordnung

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.10.2004 bis 31.12.9999
§ 166 AllgBergpVO (weggefallen) seit 01.10.2004 weggefallen. Wenn in der Nähe des Sprengortes keine genügende Deckung gegen die Sprengwirkung gefunden werden kann, sind besondere Fluchtörter anzulegen.

Stand vor dem 30.09.2004

In Kraft vom 01.10.1975 bis 30.09.2004
§ 166 AllgBergpVO (weggefallen) seit 01.10.2004 weggefallen. Wenn in der Nähe des Sprengortes keine genügende Deckung gegen die Sprengwirkung gefunden werden kann, sind besondere Fluchtörter anzulegen.

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