§ 256 AktG (weggefallen)

Aktiengesetz

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 02.08.1990 bis 31.12.9999
§ 256 AktG (weggefallen) seit 02.08.1990 weggefallen. Stimmrechtsmißbrauch

(Anm.: Aufgehoben durch Art. II Z 30 BGBl. Nr. 475/1990)

Stand vor dem 01.08.1990

In Kraft vom 01.08.1990 bis 01.08.1990
§ 256 AktG (weggefallen) seit 02.08.1990 weggefallen. Stimmrechtsmißbrauch

(Anm.: Aufgehoben durch Art. II Z 30 BGBl. Nr. 475/1990)

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