§ 1124 ABGB (weggefallen)

Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 25.07.2006 bis 31.12.9999
Im Zweifel, ob ein Nutzeigenthum ein Erbpachtgut oder ein Erbzinsgut sey, ist auf den Betrag des jährlichen Zinses, und andere Schuldigkeiten Rücksicht zu nehmen§ 1124 ABGB seit 24.07.2006 weggefallen. Steht dieser Betrag mit den jährlichen reinen Nutzungen außer allem Verhältnisse; so ist das Nutzeigenthum ein Erbzinsgut; läßt sich aber wenigstens von alten Zeiten her und bey ganz öde übernommenen Gründen ein Verhältnis denken; so ist es ein Erbpachtgut (§. 359).

Stand vor dem 24.07.2006

In Kraft vom 01.01.1812 bis 24.07.2006
Im Zweifel, ob ein Nutzeigenthum ein Erbpachtgut oder ein Erbzinsgut sey, ist auf den Betrag des jährlichen Zinses, und andere Schuldigkeiten Rücksicht zu nehmen§ 1124 ABGB seit 24.07.2006 weggefallen. Steht dieser Betrag mit den jährlichen reinen Nutzungen außer allem Verhältnisse; so ist das Nutzeigenthum ein Erbzinsgut; läßt sich aber wenigstens von alten Zeiten her und bey ganz öde übernommenen Gründen ein Verhältnis denken; so ist es ein Erbpachtgut (§. 359).