§ 1226 ABGB (weggefallen)

Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2010 bis 31.12.9999
Wenn über das Vermögen des Ehemannes ein Concurs verhängt wird; so macht seine vor Ausbruch des Concurses geschehene schriftliche oder mündliche Bestätigung, daß er das Heirathsgut empfangen habe, gegen jedermann einen Beweis§ 1226 ABGB seit 31.12.2009 weggefallen. Erfolgt aber die Bestätigung erst nach ausgebrochenem Concurse; so hat sie gegen die Gläubiger keine Beweiseskraft.

Stand vor dem 31.12.2009

In Kraft vom 01.01.1812 bis 31.12.2009
Wenn über das Vermögen des Ehemannes ein Concurs verhängt wird; so macht seine vor Ausbruch des Concurses geschehene schriftliche oder mündliche Bestätigung, daß er das Heirathsgut empfangen habe, gegen jedermann einen Beweis§ 1226 ABGB seit 31.12.2009 weggefallen. Erfolgt aber die Bestätigung erst nach ausgebrochenem Concurse; so hat sie gegen die Gläubiger keine Beweiseskraft.